Informationen zu den Jahrgängen 8-10
Versetzungen
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„Auf der Basis der erbrachten Leistungen im Präsenz- und Distanzunterricht können die Versetzungsentscheidungen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfolgen. Hierbei werden die im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen berücksichtigt.“ 1
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Es werden keine „Blauen Briefe“ versendet, was zur Folge hat, das Minderleistungen, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.
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Geht mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung einher, so werden Minderleistungen bei der Entscheidung über die Versetzung sehrwohl berücksichtigt.
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„Zudem sollen durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden.“ 2
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Das freiwillige Wiederholen einer Klasse soll ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule ermöglicht werden.
Hinweise und nützliche Links:
- Auflistung des benötigten Schulmaterials zum Schulanfang
- Elternbrief und Informationen zum Elternanteil bei der Bücherbeschaffung
- Informationen zur Bildung und Teilhabe bei Klassenfahrten
- Elternbrief zum Mittagessen in unserer Mensa
- Einzugsermächtigung und Anmeldung für das Mittagessen (pdf)