Verabschiedung 10. Jahrgang

Impressionen von der Verabschiedung des 10. Jahrgangs Mit einer großartigen Show verabschiedet…

Tag der offenen Tür

Impressionen vom Tag der offenen Tür Samstag, 10.15 Uhr - Das Pädagogische Zentrum füllt sich…

Das Ferry-Projekt

Impressionen vom Ferry-Project Seit 2004 nimmt die HBG-Crew ihre Schülerinnen und Schüler des 6. J…

Musik an der HBG

Auftritte und Konzerte

Schulgarten der HBG

Impressionen aus dem Schulgarten…

MINTUS an der HBG

Verleihung der MINTuS-Zertifikate endete mit einem Knall Den Schülerinnen und Schülern, die am 1.…

Verabschiedung 13. Jahrgang

Impressionen von der Verabschiedung des 13. Jahrgangs   Schulleiter Tobias Schnitker ver…

Skifahrt

Skifahren an der HBG   Liebe Skifahrer/innen und Snowboarder/innen, mittlerweile ist die A…

Einschulung

Einschulung des neuen 5. Jahrgangs Auch in diesem Jahr konnten Frau Gith als Schulleiterin und Her…

Globalisierung

Globalisierungsseminar des 10. Jahrgangs Am 04. Februar 2019 begann das Globalisierungsseminar des…

Sport an der HBG

Impressionen vom Sportfest Angefeuert von ihren Klassenleitungen und unterstützt du…

Informationen zu den Jahrgängen 8-10


Versetzungen

An der Gesamtschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungen in die Klassen 6 – 9 über. Erst ab der Jahrgangsstufe 9 gibt es also Versetzungen.
Grundsätzlich richtet sich das Versetzungsverfahren nach § 50 des Schulgesetzes NRW bzw. nach § 21-23 und § 28 der APO-SI. Wie schon im letzten Schuljahr gibt es auch im Schuljahr 20/21 zum Ausgleich coronabedingter Benachteiligungen kleine Änderungen bzw. Besonderheiten im Versetzungsverfahren:
 
  • „Auf der Basis der erbrachten Leistungen im Präsenz- und Distanzunterricht können die Versetzungsentscheidungen gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfolgen. Hierbei werden die im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen berücksichtigt.“ 1
  • Es werden keine „Blauen Briefe“ versendet, was zur Folge hat, das Minderleistungen, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.
  • Geht mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung einher, so werden Minderleistungen bei der Entscheidung über die Versetzung sehrwohl berücksichtigt.
  • „Zudem sollen durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden.“ 2
  • Das freiwillige Wiederholen einer Klasse soll ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule ermöglicht werden.
Die letzten beiden Punkte sind von Seiten des Ministeriums geplant, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher bestätigt. 
 

Hinweise und nützliche Links: