Information für das Schuljahr 2025/26 – Klasse 5
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir laden zum Informationsabend am 20.11.2024 und zum Tag der offenen Tür am 07.12.2024 für den neuen 5. Jahrgang im Schuljahr 2025/26 ein.
FAQ - häufig gestellte Fragen
1. Wie kann ich mein Kind anmelden?
- Eltern, die ihr Kind an der Heinrich-Böll-Gesamtschule anmelden wollen, kommen persönlich mit ihrem Kind zum gewählten Anmeldetermin. Ihnen und Ihrem Kind wird ein Mitglied der Schulleitung zu einem Gespräch zur Verfügung stehen.
2. Wann kann ich mein Kind anmelden?
- Freitag, 26.01.2024 von 11:00 - 16:00 Uhr
- Samstag, 27.01.2024 von 10:00 - 14:00 Uhr
- Montag, 29.01.2024, von 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
- Dienstag, 30.01.2024, bis Donnerstag, 01.02.2024 jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr
3. Wo kann ich mein Kind anmelden?
- Im Sekretariat B der Schule (Eingang neben der Stadteilbibliothek)
4. Welche Unterlagen/Materialien muss ich zur Aufnahme mitbringen?
- Kopie des letzten Halbjahreszeugnis,
- den Anmeldebogen der Stadt zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule,
- einen Nachweis über erfolgte Diagnostiken zu: Hochbegabung, Dyskalkulie, LRS
- einen eigenen Stift.
5. Wann erfahre ich, ob mein Kind an der Schule angenommen wird?
- Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Eltern bis zum 10.02.2024 schriftlich bekannt gegeben. Eltern, deren Kinder nicht aufgenommen werden können, erhalten die Anmeldescheine unbearbeitet zurück, damit Sie anschließend Ihr Kind bei einer anderen Schule anmelden können. Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen ist für die Aufnahmeentscheidung nicht bedeutend. Zu den Auswahlkriterien siehe Punkt 7.)
6. Welche Kinder können die Gesamtschule besuchen?
- Die Gesamtschule ist eine weiterführende Schule für alle Kinder. Kinder mit allen Schulformempfehlungen werden unterrichtet. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Bildungsgangentscheidungen bzw. mögliche Abschlüsse möglichst lange offen.
7. Werden alle Kinder aufgenommen, die von ihren Eltern angemeldet werden?
- Alle Kinder werden aufgenommen, wenn die Anmeldezahl nicht die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Versetzung in die Klasse 5 nachgewiesen werden kann.
- Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, werden folgende Kriterien bei der Entscheidung über die Aufnahme herangezogen:
- Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
- Losverfahren
8. Darf mein Kind mit seiner Freundin/seinem Freund in eine Klasse kommen?
- Eltern und Kinder können diesbezüglich Wünsche bei der Anmeldung äußern. Diese werden in der Regel berücksichtigt, wenn nicht andere gewichtigere Gründe dagegensprechen.