Distanzlernen

& Iserv

 

Die HBG

im Überblick

 

Fordern

& Fördern

 

Schwerpunkt 

Sprache

 

Schwerpunkt 

MINT

 

Schwerpunkt 

Musik & Kunst

 

Musik an der HBG

Auftritte und Konzerte

Verabschiedung 10. Jahrgang

Impressionen von der Verabschiedung des 10. Jahrgangs Mit einer großartigen Show verabschiedet…

Globalisierung

Globalisierungsseminar des 10. Jahrgangs Am 04. Februar 2019 begann das Globalisierungsseminar des…

Skifahrt

Skifahren an der HBG   Liebe Skifahrer/innen und Snowboarder/innen, mittlerweile ist die A…

Einschulung

Einschulung des neuen 5. Jahrgangs Auch in diesem Jahr konnten Frau Gith als Schulleiterin und Her…

Tag der offenen Tür

Impressionen vom Tag der offenen Tür Samstag, 10.15 Uhr - Das Pädagogische Zentrum füllt sich…

Verabschiedung 13. Jahrgang

Impressionen von der Verabschiedung des 13. Jahrgangs   Schulleiter Tobias Schnitker ver…

Sport an der HBG

Impressionen vom Sportfest Angefeuert von ihren Klassenleitungen und unterstützt du…

Schulgarten der HBG

Impressionen aus dem Schulgarten…

Das Ferry-Projekt

Impressionen vom Ferry-Project Seit 2004 nimmt die HBG-Crew ihre Schülerinnen und Schüler des 6. J…

MINTUS an der HBG

Verleihung der MINTuS-Zertifikate endete mit einem Knall Den Schülerinnen und Schülern, die am 1.…

Der Lehrerrat

Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) – z. B. im Landesdienst stehende sozialpädagogische Fachkräfte – und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten (§ 69 Abs. 2 SchulG).

Bei den "Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer" handelt es sich vor allem um die Bereiche, in denen die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Lehrkräfte der Schule Weisungen für deren dienstliche Tätigkeit erteilen kann, so z. B. bei Einzelentscheidungen im Rahmen der Unterrichtsverteilung, der Stundenpläne und der Aufsichtspläne. Angesprochen werden können aber auch Probleme in der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrkräften, Gruppen von Lehrkräften und der Schulleitung.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der zuvor genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören (§ 69 Abs. 2 SchulG); dies gilt in allen Angelegenheiten, in denen die Schulleitung entscheidungsbefugt ist. Im Rahmen seiner Zuständigkeit als Schulmitwirkungsorgan kann der Lehrerrat zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Er hat Anspruch auf die erforderlichen Informationen. Gegenüber der Schulleitung hat er ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort (§ 62 Abs. 4 SchulG).*

 

Dem Lehrerrat der HBG gehören an:

  • Marcel Geilen
  • Kathrin Niodusch
  • Viktoria Elli
  • Britta Bickhoff
  • Torben Wiehle

Der Lehrerrat trifft sich mittwochs in der Mittagspause. Die Sitzungen sind (in der Regel) öffentlich.

 

 *entnommen der Broschüre "Handreichung-Lehrerrat" des MSW.